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Angeordnete Erziehungsberatung §§95 & 107 AußStrG
Zertifikat für Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung
nach § 95 Abs 1a AußStrG
Im Mittelpunkt der Beratung stehen:
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Die möglichen Bedürfnisse, Ängste, Wünsche, Nöte und Reaktionen der Kinder im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung, je nach Alter.
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Die Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation des Kindes.
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Möglichkeiten der Entlastung des Kindes angesichts der aktuellen emotionalen Herausforderung der Eltern
Zertifikat für Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung
nach § 107 Abs.3 Z1 AußStrG
Die Aufgaben der verpflichtenden Erziehungsberatung:
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Herstellen einer tragvollen, vertrauensvollen Beratungsbeziehung
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Die Entwicklungsbedürfnisse und Lebenssituation des Kindes in den Mittelpunkt stellen
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Informationen, was Kinder entlastet und sie stützt
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Reduzierung der elterlichen Konflikte
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